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Finanzierung

1. Finanzierung

1.1. COMMERZ FINANZ GMBH

1.1.1. Wer ist die Commerz Finanz GmbH?

1.2. FINANZIERUNG

1.2.1. Kann ich den Kreditvertrag widerrufen?

1.2.2. Was passiert, wenn ich in Zahlungsschwierigkeiten komme?

1.2.3. Wie wird der Kredit zurückbezahlt?

1.2.4. Ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit eines Ratenkredits fest?

1.2.5. Sind Sondertilgungen oder vollständige Rückführung des Kredits vor Ende der vereinbarten Laufzeit möglich?

1.2.6. Was ist der effektive Jahreszins?

1.3. SCHUFA

1.3.1. Was ist die SCHUFA?

1.3.2. Wie funktioniert die SCHUFA?

1.4. SORGLOS-PAKET/RESTSCHULDVERSICHERUNG

1.4.1. Was ist das Sorglos-Paket (Restschuldversicherung)?

1.4.2. Warum eine Restschuldversicherung abschließen?

1.4.3. Wann zahlt die Restschuldversicherung?

1.4.4. Wie hoch sind die Kosten der Restschuldversicherung?

1.4.5. Wie kann man sich den Versicherungsschutz der Restschuldversicherung konkret vorstellen?

1.4.6. Kann ich die Restschuldversicherung widerrufen?

1.5. HOMEIDENT

1.5.1. Was ist der HomeIdent?

1.5.2. Wie funktioniert der HomeIdent?

1.5.3. Warum soll eine Legitimationsprüfung erfolgen?




1. Finanzierung

1.1. COMMERZ FINANZ GMBH

1.1.1. Wer ist die Commerz Finanz GmbH?

Die Commerz Finanz GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der BNP Paribas Personal Finance S.A. und der Commerzbank AG. Die Commerz Finanz GmbH ist darauf spezialisiert, Wünsche zu finanzieren und Träume zu realisieren. Von ihrer Erfahrung haben schon unzählige Kunden profitiert.

 

1.2. FINANZIERUNG

1.2.1. Kann ich den Kreditvertrag widerrufen?

Ja. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinsichtlich des Kaufvertrages, das frühestens mit Erhalt der Ware beginnt. Üben Sie dieses aus, sind Sie auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Sie können auch unmittelbar den Darlehensvertrag widerrufen, sind dann aber auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden; wollen Sie diesen aufrecht erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Näheres entnehmen Sie bitten den Widerrufsbelehrungen im Kreditvertrag sowie am Ende der Antragsstrecke.

1.2.2. Was passiert, wenn ich in Zahlungsschwierigkeiten komme?

Sollten Schwierigkeiten mit der Ratenrückzahlung auftreten, setzen Sie sich bitte sofort mit unserer Partnerbank unter der Telefonnummer 0180/5 23 83 53 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise über Mobilfunk) in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Kreditvertragsabschluss für eine Restschuldversicherung zu entscheiden. So sind Sie und Ihre Familie bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall auf der sicheren Seite. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

1.2.3. Wie wird der Kredit zurückbezahlt?

Die vereinbarten Raten werden monatlich bequem per Lastschrifteinzug von Ihrem Girokonto eingezogen.

1.2.4. Ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit eines Ratenkredits fest?

Ja. So können Sie die monatlichen Raten gut in Ihr Budget einplanen.

1.2.5. Sind Sondertilgungen oder vollständige Rückführung des Kredits vor Ende der vereinbarten Laufzeit möglich?

Ja. Sondertilgungen oder vollständige Rückführung des Kredits sind entsprechend der gesetzlichen Regelung möglich. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unserer Partnerbank unter der Telefonnummer 0180/5 23 83 53 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Preise über Mobilfunk).

1.2.6. Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins ist ein Messwert, in den alle Kreditkosten einfließen, die bei Vertragsabschluss feststehen. Er soll Ihnen einen einfachen Vergleich mit anderen Krediten ermöglichen. Die Kosten einer Restschuldversicherung sind im effektiven Jahreszins nicht eingeschlossen, soweit deren Abschluss - wie bei uns - optional ist.

1.3. SCHUFA

1.3.1. Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung. Sie speichert Daten über die Kreditbeantragung, -aufnahme und -abwicklung und unterliegt dabei den Vorschriften über den Datenschutz. Gegen Entgelt kann der Kreditnehmer seine bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten abfragen. Voraussetzung für die Krediteinräumung ist Ihr Einverständnis mit der Übermittlung von Daten an die SCHUFA.

1.3.2. Wie funktioniert die SCHUFA?

Die SCHUFA speichert Daten jedes Kreditnehmers über die Kreditbeantragung, -aufnahme und -abwicklung. Bei registrierten Negativeinträgen wird der Kreditantrag abgelehnt.

Hinweis: Laufende Kredite sind keine Negativeinträge!

 

1.4. SORGLOS-PAKET/RESTSCHULDVERSICHERUNG

1.4.1. Was ist das Sorglos-Paket(Restschuldversicherung)?

Das Sorglos-Paket besteht in einer Restschuldversicherung gegen verschiedene Risiken. Es bedeutet für Sie und Ihre Angehörigen eine Entlastung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Ratenzahlung wird - unter bestimmten Voraussetzungen - während der Arbeitslosigkeit (eventuell zeitlich befristet) und der Arbeitsunfähigkeit (ggf. nach Ablauf bestimmter Karenzzeiten) sichergestellt. Im Todesfall werden alle restlichen Raten vom Versicherer übernommen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

1.4.2. Warum eine Restschuldversicherung abschließen?

Kredit mit Restschuldversicherung bedeutet Kredit mit Versicherungsschutz.
Durch den Abschluss eines Kreditvertrags entstehen für Sie ggf. auch längerfristige Rückzahlungsverpflichtungen.

Ihre heutige Situation lässt eine Kreditaufnahme zu. Aber wer kann in die Zukunft schauen? Solange Sie gesund sind und Arbeit haben, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit sicherlich mühelos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden, Ihre Arbeit verlieren oder im Todesfall Ihre Hinterbliebenen mit den Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert sind? In diesen Fällen bietet die Restschuldversicherung Schutz.

1.4.3. Wann zahlt die Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung zahlt nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn Arbeitsunfähigkeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Tod die Erfüllung der Kreditverpflichtungen erschweren oder unmöglich machen. Die Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie also vor den Folgen eines unvorhergesehenen finanziellen Engpasses.

1.4.4. Wie hoch sind die Kosten der Restschuldversicherung?

Die Kosten der Restschuldversicherung sind abhängig von der Kredithöhe und werden bei Erstellung des Kreditantrags konkret berechnet. Sie können sich vor Unterzeichnung Ihres Kreditantrags also überlegen, ob Ihnen der Versicherungsschutz die ausgewiesene Prämie wert ist.

1.4.5. Wie kann man sich den Versicherungsschutz der Restschuldversicherung konkret vorstellen?

Die Restschuldversicherung übernimmt - unter Berücksichtigung etwaiger Karenz- und Wartezeiten - für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate die Ratenzahlung oder die ausstehende Restschuld im Todesfall.

1.4.6. Kann ich die Restschuldversicherung widerrufen?

Sie können die Restschuldversicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen (Näheres entnehmen Sie bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen). Wenn Sie sich für eine Restschuldversicherung entschieden haben, können Sie also auch noch nach Vertragsabschluss auf den Versicherungsschutz verzichten. Der Abschluss des Kreditvertrags ist von der Restschuldversicherung unabhängig.

 

1.5. HOMIDENT

1.5.1. Was ist der HomeIdent?

Damit die Abwicklung der Finanzierung und die Legitimation schnell, einfach und bequem erfolgen, hat unsere Partnerbank einen besonders komfortablen Vor-Ort-Service eingerichtet: den HomeIdent. Ein HomeIdent-Kurier kommt mit dem Finanzierungsantrag zu Ihnen nach Hause und überreicht unserer Partnerbank die von Ihnen unterschriebenen Kreditunterlagen sowie die weiteren angeforderten Unterlagen.

1.5.2. Wie funktioniert der HomeIdent?

1. Innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Bestellung werden Sie zwecks Terminvereinbarung angerufen. Der HomeIdent-Kurier kommt zu Ihnen nach Hause. Auf Wunsch können Sie sich auch am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort treffen, der gut in Ihre Terminplanung passt.
2. Drucken Sie den Kreditvertrag bitte bereits vor dem Termin aus. So haben Sie genug Zeit, sich die Unterlagen in aller Ruhe durchzulesen.
3. Unterschreiben Sie den Vertrag an den vorgesehenen Stellen und legen Sie gegebenenfalls noch einen aktuellen Lohn- oder Gehaltsnachweis bei einer Antragssumme ab € 1.500,- als Kopie oder Original dazu. Die Originale werden Ihnen selbstverständlich zurückgeschickt.
4. Halten Sie die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag zum vereinbarten Termin bereit.
5. Der HomeIdent-Kurier wird bei seinem Besuch Ihre Identität anhand Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses feststellen.
6. Danach übergeben Sie den verschlossenen Umschlag mit den unterzeichneten Kreditunterlagen an den Kurier.
7. Nach Eingang des Finanzierungsantrags bei unserer Partnerbank liefern wir die von Ihnen bestellte Ware unverzüglich an Sie aus.

1.5.3. Warum soll eine Legitimationsprüfung erfolgen?

Wie alle Banken ist unsere Partnerbank gesetzlich verpflichtet, eine Legitimationsprüfung durchzuführen, also die Identität unserer neuen Kunden vor einer Kreditvergabe zu überprüfen. Diese Prüfung dient auch Ihrer eigenen Sicherheit. Mit dem HomeIdent erfolgt die Legitimationsprüfung schnell, einfach und bequem bei Ihnen zu Hause.

 


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